One-Stop-Shop (OSS) Einrichtung in Dynamics NAV & Business Central

Preis auf Anfrage

Einrichtung One-Stop-Shop (OSS) Verfahren der EU-Mehrwertsteuerreform 2021 in Ihrem Microsoft Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central ERP-System.


Grundeinrichtung OSS-Verfahren (EU) in Dynamics NAV & Dynamics 365 Business Central

Wir nehmen für Sie die grundlegende Einrichtung des Verfahrens One-Stop-Shop (OSS) vor, samt Einrichtung der allgemeinen Steuersätze der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Die Einrichtung erfolgt per Import-Datei über die RapidStart Services. Auf Wunsch können Sie diese auch selbst vornehmen.

Nach der Einrichtung können Sie EU-Fernverkäufe an Privatpersonen über eine elektronische Schnittstelle (z. B. Amazon, Ebay, eigener Webshop etc.) in Ihrem Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central ERP-System rechtskonform abwickeln. Derartige Fernverkäufe können Sie ganz einfach mit dem allgemeinen Steuersatz des jeweiligen EU-Landes auf den gewünschten Erlös- oder Steuerkonten im Navision-System verbuchen. Wir unterstützen sowohl den Kontenrahmen SKR03 als auch SKR04.

Der OSS-Prozess in Kombination mit Dynamics 365 Business Central

Navision-Kompatibilität

On Premises:
  • Microsoft Dynamics NAV 2009 Classic
  • Microsoft Dynamics NAV 2009 RTC
  • Dynamics NAV 2013
  • Dynamics NAV 2013R2
  • Dynamics NAV 2015
  • Dynamics NAV 2016
  • Dynamics NAV 2017
  • Dynamics NAV 2018
  • Dynamics 365 Business Central
Cloud:
  • Dynamics 365 Business Central Online

Unsere OSS-Anpassungen in Ihrem Navision-System:

1. Anpassung an den Navision Geschäftsbuchungsgruppen

OSS-Anpassung Geschäftsbuchungsgruppen in Dynamics NAV & Dynamics 365 Business Central
Beispielhafter Auszug der OSS-Geschäftsbuchungsgruppen in Dynamics NAV

Wir passen Ihre Geschäftsbuchungsgruppen in Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central an das neue OSS-Verfahren an.

2. Anpassung an der Navision Buchungsmatrix

OSS-Anpassung Buchungsmatrix in Dynamics NAV & Dynamics 365 Business Central
Beispielhafter Auszug der OSS-Buchungsmatrix in Dynamics NAV

Wir passen Ihre Buchungsmatrix in Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central an das neue OSS-Verfahren an. Dabei unterstützen wir sowohl den Kontenrahmen SKR03 als auch SKR04.

3. Anpassung der aktuellen Steuersätze der 27 EU-Mitgliedsstaaten im Navision-ERP

OSS-Anpassung Steuersätze in Dynamics NAV & Dynamics 365 Business Central
Beispielhafter Auszug aus den Steuersätzen der 27 EU-Länder in Dynamics NAV

Wir passen Ihre Umsatzsteuer-Buchungsmatrix in Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central an die aktuellen MwSt.-Sätze aller 27 EU-Mitgliedsstaaten an. Dabei hinterlegen wir alle allgemeinen Steuersätze.

Sollten Sie zusätzlich noch die ermäßigten Steuersätze benötigen, können wir diese gegen Aufpreis ebenfalls einrichten.

4. Zuordnung des jeweiligen Umsatzsteuerkontos in Navision nach dem OSS-Verfahren

OSS-Zuordnung Umsatzsteuer Konto in Dynamics NAV & Dynamics 365 Business Central
Beispielhafte Zuordnung des Umsatzsteuer-Kontos nach SKR04 in Dynamics NAV

Wir nehmen die Zuordnung der jeweiligen Umsatzsteuerkonten nach dem OSS-Verfahren in Dynamics NAV bzw. Dynamics 365 Business Central vor.

Auf dem Screenshot sehen Sie die Zuordnung des Kontos “Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen” bei Verwendung von SKR04. Selbstverständlich unterstützen wir aber auch SKR03.

Was ändert sich ab dem 01.07.2021 durch One-Stop-Shop (EU)?

Bislang waren die steuerlichen Regelungen für Fernverkäufe an Privatpersonen innerhalb der EU in § 3c “Ort der Lieferung beim Fernverkauf” des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt. Derartige Fernverkäufe waren bisher im Ursprungsland des Käufers steuerpflichtig. Nach dem Erreichen einer länderindividuellen Lieferschwelle innerhalb eines Kalenderjahres wurden Verkäufer dann im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Lieferschwellen vor dem 01.07.2021

  • Rumänien: 26.135 €
  • Schweden: 33.794 €
  • Österreich: 35.000 €
  • Tschechien: 42.189 €
  • Deutschland: 100.000 €

Lieferschwellen nach dem 01.07.2021

Seit dem 01. Juli 2021 ist eine länderspezifische Lieferschwelle abgeschafft worden. Stattdessen gilt ein EU-weiter Schwellenwert in Höhe von 10.000 € (netto) jährlich. Dieser Schwellenwert gilt allerdings nicht pro Land, sondern stellt die Summe aller B2C-Fernverkäufe eines Verkäufers innerhalb der EU dar. Sollten Sie also beispielsweise Waren im Wert von 8.000 € nach italienische Privatpersonen und 3.000 € an Privatpersonen in der Schweiz verkaufen, überschreiten Sie diese Schwelle.

Somit wird schnell klar: Zwar wurden die Regelungen der Lieferschwellen deutlich vereinfacht, durch den unionsweiten niedrigen EU-Schwellenwert in Höhe von 10.000 €, sind zahlreiche B2C-Verkäufer von den neuen OSS-Regelungen betroffen.

Steuern abführen über das OSS-Verfahren

Unternehmen, die mit ihren B2C-Lieferungen den Schwellenwert in Höhe von 10.000 € überschreiten, versteuern nach dem One-Stop-Shop-Verfahren die Lieferung nun an einer zentralen Stelle: Bundeszentralamt für Steuern. Bisher mussten Verkäufer Umsatzsteueranmeldungen in den einzelnen Ländern vornehmen. Nun registrieren sich Unternehmen bei einer zentralen Stelle im Heimatland und wickeln über diese zentrale Stelle die die gesamte EU-weite B2C-Mehrwertsteuer ab.

Über uns: DMS-SYSTEMHAUS Gesellschaft für EDV-Lösungen mbH

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Individuelle NAV-Module & Business Central-Extensions

DMS-SYSTEMHAUS: Starker Microsoft Partner mit über 25 Jahren Navision-Expertise

Als jahrzehntelanger Navision Partner bzw. nun Microsoft Silver Partner sind wir Experten in der Entwicklung individueller Dynamics NAV-Module und Business Central-Extensions.

Wir verfügen über Top Navision ERP-Berater, welche sämtliche aktuelle Navision-Versionen in und auswendig kennen und gerne bereit sind das über Jahrzehnte gesammelte Wissen mit Ihren Mitarbeitern zu teilen. Zahlreiche Tipps und Tricks verhelfen Ihnen zu einem effizienten Arbeiten mit Ihrem Navision-System in Kombination mit unseren NAV-Modulen bzw. BC-Extensions.

Navision-Erfahrung

Jahr 1993 - Eröffnung unseres Navision Solution Center vor fast 30 Jahren

Navision-Entwickler

Erfahrene Vollzeit ERP-Entwickler, spezialisiert auf sämtliche Navision-Versionen (Dynamics NAV, Dynamics 365 Business Central)

Navision-Auszeichnungen

Mehrere Auszeichnungen als Navision Partner mit der höchsten Anzahl an zufriedenen Kunden durch die ehemalige NAVISION Deutschland

Gründungsjahr

Jahr 1992 - Manfred Schmittfull gründete DMS-SYSTEMHAUS, heute noch leitet er das Unternehmen als Geschäftsführer

Hauptsitz

95445 Bayreuth, Deutschland

Nebenstandort

96047 Bamberg, Deutschland

Navision, Dynamics NAV oder Dynamics 365 Business Central – was ist der Unterschied?

Im Jahr 2002 übernahm Microsoft den dänischen ERP-Software-Entwickler Navision Software A/S. Mit der Einführung der modernen, rollenbasierten Clients erfolgte die neue Namensgebung “Dynamics NAV”. Im Rahmen der Aufnahme in die cloudkompatible Dynamics 365 Produktfamilie wurde 2018 der Name in “Business Central” geändert. Wichtig für Sie ist, dass alle drei Bezeichnungen – Navision, Dynamics NAV, Dynamics 365 Business Central – nur für unterschiedliche Versionen der gleichen ERP-Software stehen und häufig als Synonym verwendet werden.